Bundeswettbewerb frauen- und familienfreundlichster Betrieb
Welche Ziele verfolgt der Bundeswettbewerb „Frauen- und familienfreundlichster Betrieb“?
Dieser Bundeswettbewerb versteht sich als Anreiz, um Unternehmen, die eigeninitiativ frauen- und familienfreundliche Maßnahmen ergreifen, durch eine staatliche Auszeichnung zu unterstützen und ihr Engagement zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zur Förderung der Chancengleichheit öffentlichkeitswirksam anzuerkennen.
Was ist die Basis für die Teilnahme am Bundeswettbewerb?
Der Bundeswettbewerb „ Frauen- und familienfreundlichster Betrieb“ basiert auf den Wettbewerben der Bundesländer, in denen bereits seit einigen Jahren die Landessieger der frauen- und familienfreundlichsten Unternehmen ermittelt werden.
Aus den Gewinnern dieser Wettbewerbe werden von einer Expertenjury unter Vorsitz der Familie & Beruf Management GmbH die Bundessieger ermittelt.
Unternehmen, die am Wettbewerb der bundesweit frauen- und familienfreundlichsten Unternehmen teilnehmen wollen, müssen also zuerst am Wettbewerb ihres Bundeslandes teilnehmen und dabei ausgezeichnet werden.
Die Wettbewerbe auf Länderebene:
Unter www.taten-statt-worte.at finden Sie nähere Informationen sowie die Teilnahmenbedingungen der Landeswettbewerbe.
Unter www.familienfreundlichsterbetrieb.at finden Sie den Fragenkatalog zum Wettbewerb.
Welche Kriterien spielen beim Bundeswettbewerb „Frauen- und familiefreundlichster Betrieb“ eine Rolle?
Die Kriterien beziehen sich auf zentrale Handlungsfelder der Unternehmenspolitik, in denen Frauen und Mitarbeiter/innen durch spezielle Angebote und Leistungen gezielt unterstützt und gefördert werden.
Kriterium 1: Anteil von Frauen in Führungspositionen
• Anteil von Frauen im Management
• Anteil von Frauen im Topmanagement
Kriterium 2: Frauen- Weiterbildungsquote im Unternehmen
• Finanzierung der Weiterbildung durch das Unternehmen
• Weiterbildung während der Arbeitszeit
• Weiterbildung für Teilzeitbeschäftigte
Kriterium 3: Flexibilität der Arbeitszeit
• Gleitzeit
• Individuelle Arbeitszeitregelungen (Abstimmung auf Kindergarten, Schulzeiten etc.)
• Vertrauensarbeitszeit
Kriterium 4: Anteil der Teizeitjobs
• Anteil der leitenden Angestellten
• Elternteilzeit
Kriterium 5: Flexibilität des Arbeitsortes
• Anteil von Telearbeitsplätzen
Kriterium 6: Quote der Wiedereinsteiger/innen
Kriterium 7: Vorbereitung des Wiedereinstieges durch das Unternehmen
Kriterium 8: Maßnahmen des Unternehmens im Bereich der Kinderbetreuung
• Betriebskindergarten
• Kinderbetreuung durch das Unternehmen/Poollösungen
• Erweiterte Pflegefreistellung
Kriterium 9: Materielle Zusatzleistungen des Unternehmens
• Einkaufsvergünstigungen etc.
Kriterium 10: Unternehmensinterne Anlaufstelle für Frauen- und Familienfragen
Kriterium 11: Unternehmensphilosophie & Personalpolitik in Bezug auf Frauen und Familien


