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HANDLUNGSFELD 1: Arbeitszeit

 

Erweiterte Pflegefreistellung

Prinzipiell gibt es für die Pflegefreistellung eine gesetzliche Vorgabe. Nichtsdestotrotz gelten im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz erweiterte, spezielle Regelungen: Auch für nicht haushaltsangehörige Familienmitglieder kann eine „Pflegefreistellung“ in Form eines Sonderurlaubs in Anspruch genommen werden. In besonderen Härtefällen ist es ebenfalls möglich, über die gesetzliche Pflegefreistellung hinaus, bis zu einer Woche Sonderurlaub in Anspruch zu nehmen. Im Intranet stehen den Mitarbeiter/innen unter dem Schlagwort „Personal und Ausbildung“ diverse Informationen diesbezüglich zu Verfügung.

 

Flexibilität der Arbeitsgestaltung

Individualität steht in der Unternehmensphilosophie des LFI - Ländliches Fortbildungsinstitut Steiermark ganz oben. Flexible Arbeitszeiten aufgrund privater Betreuungspflichten und schnelle, individuelle Lösungsmöglichkeiten bei privaten Notfällen werden direkt mit der Geschäftsführung besprochen und vereinbart. Auch Dienstbeginn und -ende werden auf Betreuungspflichten oder auch auf die Fahrpläne öffentlicher Verkehrsmittel im Individualfall abgestimmt. Durch die vielfältigen Möglichkeiten der Flexibilität bei der Arbeitszeit, die schon seit längerer Zeit im Unternehmen angeboten werden, wissen die Mitarbeiter/innen gut darüber Bescheid und nutzen das Angebot dankbar. Neue Mitarbeiter/innen werden im Zuge des Einschulungsplans intensiv über die aktuellen Arbeitszeitmodelle aufgeklärt.

 

Sabbatical-Regelung

Es wird im Unternehmen eine Sabbatical-Auszeit angeboten und im Intranet sowie im Mitarbeiter/innengespräch gesondert thematisiert. Bisher haben drei Mitarbeiter/innen dieses Angebot in Anspruch genommen. Beispielsweise absolviert eine Mitarbeiterin im Zuge des Sabbaticals ein Auslandsemester. Eine andere Mitarbeiterin hat sich eine drei monatige Auszeit für einen Auslands-Intensivsprachkurs genommen. Sichtbar ist die Tendenz zu Sabbaticals für die persönliche Weiterbildung.


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