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Rechtliche Grundlagen

Nach der österreichischen Verfassungsrechtslage fällt die Regelung des Kindergarten- und Hortwesens in Gesetzgebung und Vollziehung ausschließlich in den Kompetenzbereich der Bundesländer.

Das Tagesmutterwesen sowie die Betreuung von Kleinkindern werden teilweise im Jugendwohlfahrtsrecht, in speziellen Kinderbetreuungs- bzw. Tagesbetreuungsgesetzen geregelt.

Es gibt keine österreichweit gültigen Qualitätsstandards, die für die Ausbildung der Kindergarten- und Hortpädagog/innen Anwendung finden.

In den einzelnen Landesgesetzen und Verordnungen sind lediglich Bewilligungsvoraussetzungen wie z.B. Größe und Ausstattung der Betreuungsräumlichkeiten, Gruppengrößen oder auch Qualifikationen der Betreuer/innen für Kinderbetreuungseinrichtungen geregelt.

Die Aufnahme des Betriebes einer Betreuungseinrichtung oder die Tätigkeit als Tagesmutter/-vater bedarf einer behördlichen Bewilligung.


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Ansprechpartnerin:

Marietta Hartberger

Familie & Beruf Management GmbH
Franz-Josefs-Kai 51/8
1010 Wien

Tel.: +43 (0)1 218 50 70 - 13
E-Mail: marietta.hartberger@familieundberuf.at

 

 

 

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