Rechtliche Grundlagen
Nach der österreichischen Verfassungsrechtslage fällt die Regelung des Kindergarten- und Hortwesens in Gesetzgebung und Vollziehung ausschließlich in den Kompetenzbereich der Bundesländer.
Das Tagesmutterwesen sowie die Betreuung von Kleinkindern werden teilweise im Jugendwohlfahrtsrecht, in speziellen Kinderbetreuungs- bzw. Tagesbetreuungsgesetzen geregelt.
Es gibt keine österreichweit gültigen Qualitätsstandards, die für die Ausbildung der Kindergarten- und Hortpädagog/innen Anwendung finden.
In den einzelnen Landesgesetzen und Verordnungen sind lediglich Bewilligungsvoraussetzungen wie z.B. Größe und Ausstattung der Betreuungsräumlichkeiten, Gruppengrößen oder auch Qualifikationen der Betreuer/innen für Kinderbetreuungseinrichtungen geregelt.
Die Aufnahme des Betriebes einer Betreuungseinrichtung oder die Tätigkeit als Tagesmutter/-vater bedarf einer behördlichen Bewilligung.


