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Betriebsvereinbarung zu Telearbeit

Die Generali Versicherung AG bietet ihren MitarbeiterInnen im Innendienst gemäß der Betriebsvereinbarung über die „Telearbeit“ an, ihre Arbeit auch dezentral, also von zu Hause aus, zu erbringen. Mit der Telearbeit wird den MitarbeiterInnen unter dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit ein erhöhtes Maß an Eigenverantwortung und Selbständigkeit aber auch an Freiheit und Flexibilität eingeräumt. Gleichzeitig wird jedoch stets auf betriebliche Erfordernisse Bedacht genommen.

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