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Sozialkatalog für freiwillige Sozialleistungen

Unsere betrieblichen  Sozialleistungen sind freiwillige Leistungen an unsere Mitarbeiter. Die Anspruchsvoraussetzungen und die Höhe sind in unserem Sozialkatalog aufgelistet, der jedem Mitarbeiter über Intranet in elektronischer Form zur Verfügung steht. Grundvoraussetzung für die Gewährung einer Sozialleistung ist ein aufrechtes, ungekündigtes Dienstverhältnis. Die im Sozialkatalog festgelegte Leistung gelangt pro Anlassfall nach Übermittlung z.B. eine Geburtsurkunde anlässlich der Geburt eines Kindes oder nach Übermittlung einer Zahnarztrechnung  mit der nächstfolgenden Gehaltsauszahlung zur Anweisung. Zu den gängigsten Sozialleistungen unseres Hauses zählen der Geburtenzuschuss, der Zuschuss für erstmalige Hausstandsgründung, Heiratszuschuss, Zuschuss für Ablegung der Lenkerberechtigung, Übernahme eines Kostenbeitrages für den Mittagstisch, Kostenzuschuss für Sehbehelfe, Zahnersatzteile/Zahnkorrekturen, Zahnprophylaxe, Kostenzuschuss bei Abschluss einer Zusatzkrankenversicherung, Fahrtkostenzuschuss etc.