Förderung neu zu schaffender bzw. zu erweiternder, bedarfsgerechter Kinderbetreuungsangebote
Ziel:
Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Förderung von innovativen bzw. betrieblichen Kinderbetreuungsangeboten.
Voraussetzungen:
- Juristische Personen und Vereine, deren Tätigkeit ausschließlich gemeinnützige Aufgaben umfasst
- Beginn der Projekte liegt max. 3 Monate zurück bzw. max. 3 Monate in der Zukunft
Folgende Dokumente zur Auswahl gibt es auf der Homepage:
- Förderansuchen
- Richtlinien