Motive:
Vereinbarkeit gehört zur unternehmerischen Verantwortung
Das seit 1. Jänner 2021 bestehende Amt für Betrugsbekämpfung ist mit besonderen Aufgabenstellungen betraut. Diese sehr exponierten Tätigkeiten, wie z. B. Vorortkontrollen, Hausdurchsuchungen, Anhaltungen, Einvernahmen etc., stellen für unsere Mitarbeitenden eine mitunter große Herausforderung dar, die sich durchaus auch in den privaten Bereich ziehen kann.
So sehen wir es von Anfang an als Verantwortung für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bestmöglich zu gewährleisten. Außerdem wollen wir familienorientierte Maßnahmen innerhalb des Amtes erarbeiten und umsetzen.
Familienfreundliche Maßnahmen:
- „Road Trip“: Vorortinformation in den Regionen durch den Vorstand zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Schulung von Führungskräften für den amtsadäquaten Umgang von Anliegen im Zusammenhang mit Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Familienfreundliche Angebote bündeln und amtsintern kommunizieren